Wer ist der Verwaltungsrat?

Der Verwaltungsrat berät und beschließt über die erforderlichen personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen. Er erstellt den Haushaltsplan und die Jahresrechnung und entscheidet über Dienst- und Arbeitsverträge sowie Bau- und Grundstücksangelegenheit der ganzen Kirchengemeinde. Er besteht aus jeweils zwei Mitglieder*innen aus jeder Gemeinde. Der Vorsitzende ist der leitende Pfarrer. Das restliche Pastoralteam sind zwar auch Mitglieder*innen, aber nicht stimmberechtigt.